Allgemeine Geschäftsbedingungen LINE Reinraumtechnik GmbH

 

Stand 01.10.2019

§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen der LINE Reinraumtechnik GmbH (im nachfolgenden LINE) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 2. “Kunde” im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei LINE in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3. Die Waren werden ausschließlich entsprechend den in den jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im aktuellen Katalog oder Prospekt nicht genannt sind, gilt die Mindestmenge, welche von den LINE-Zulieferern vorgeschrieben wird, als Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit vereinbart. 4. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung des Sortiments in den jeweiligen aktuellen Katalogen oder Prospekten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an LINE schickt (über das Warenkorbsystem, per E-Mail, Fax oder auch telefonisch), gibt er ein verbindliches Angebot ab. LINE behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Der Mindestbestellwert beträgt 25,- EUR. 2. Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, wird LINE dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nimmt LINE ein Angebot des Kunden nicht an, teilt LINE dies dem Kunden mit. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von LINE; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass LINE mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. § 2 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. 4. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich LINE den Rücktritt vom Vertrag vor. LINE wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. 5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich LINE eine entsprechende Beschränkung vor.

§ 3 Preise
1. Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel. 2. Sofern in Katalogen oder Prospekten nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. 3. Die in den Katalogen und Prospekten angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlage; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung und Kosten
1. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden dem Kunden mit der Entscheidung über die Annahme seines Angebots gemäß § 2 Abs.1 mitgeteilt. 2. Teillieferungen bleiben vorbehalten. 3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

§ 5 Gewährleistung
1. LINE leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen („Austauschgerät”). 2. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. 3. Die Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind LINE unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. 4. Später entdeckte Mängel sind LINE ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend. 5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 6 Haftung
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet BMF nicht – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch LINE, und den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von LINE der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet LINE nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. 3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.

§ 7 Transportschäden
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen LINE unverzüglich nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 8 Zahlung
1. LINE liefert – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – nach Wunsch des Kunden gegen Vorausüberweisung, Rechnung oder gegen Nachnahme. Es bleibt LINE vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden. 2. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. 3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist LINE zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. LINE behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass LINE durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf LINE den gesetzlichen Zinssatz verlangen. 4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LINE anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. LINE behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 2. Der Kunde ist verpflichtet, LINE jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.

§ 10 Datenschutz & Werbesperre
1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden. 2. Dem Kunden ist bekannt, dass er mit dem jeweiligen Bestellformular die Möglichkeit hat, sein Einverständnis zu Werbezusendungen ganz, teilweise oder gar nicht zu erklären. Darüber hinaus besteht für ihn jederzeit die Möglichkeit durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail dieser Einwilligung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt und er erhält keine Werbung mehr.

§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen LINE und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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